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PREISE – GEWÄHRLEISTUNG – LIEFERKONDITIONEN
1.) PREISE
Unsere angegebenen Preise sind stets netto Preise + gesetzliche
Mehrwertsteuer. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten
unsere angeführten Bedingungen.
Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber
mit unseren Bedingungen einverstanden.
Kostenvoranschläge sind 3 Monate gültig. Änderungen
werden nur schriftlich zur Kenntnis genommen.
2.) LIEFERUNGEN
Erfolgen generell ab unserer Werkstatt in Wien 12., Biedermanngasse
30 unfrei mit Post, Bahn oder Spedition, je nach Wunsch des Kunden.
Mit der Übergabe an Bahn, Post oder Spedition geht das Risiko
des Versandes an den Empfänger über. Eventuelle Schäden
sind daher sofort dem Transporteur, der Post oder der Bahn vom Warenempfänger
zu melden.
3.) EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
ungeachtet deren Verarbeitung oder Weiterveräußerung
unser Eigentum. Bei Weiterverkauf der Ware erstreckt sich unser
Eigentumsvorbehalt auch auf das Entgelt. Unser Kunde verpflichtet
sich, uns auf unser Verlangen sämtliche zur Verfolgung unseres
Eigentumsvorbehaltes oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes
erforderlichen Informationen zu erteilen. Bei Geltendmachung unseres
Eigentumsvorbehaltes insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges
oder Verschlechterung der Bonität eines Kunden sind wir ohne
Einwand der Besitzstörung berechtigt, unsere Ware unbeschadet
darüber hinaus uns auch in diesem Fall zustehender gesetzlicher
Ansprüche zurückzuholen.
4.) ARBEITSZEITEN
Arbeiten, welche von uns durchgeführt werden, werden in der
Normalarbeitszeit Mo – Do: 7.00 – 16.30 Uhr und Freitags
7.00 – 12.00 Uhr durchgeführt. Für Arbeiten, welche
außerhalb der Normalarbeitszeit durchgeführt werden (müssen),
werden die, nach den gesetzlich/kollektivvertraglich, gültigen
Zuschläge getrennt in Rechnung gestellt.
5.) REKLAMATION
– RÜCKGABE
„Reklamationen“ (Rügen) müssen binnen 10 Tagen
ab Erhalt der Ware bzw. nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich,
eingeschrieben (Datum des Poststempels) vorgenommen werden. Diese
Frist verlängert sich auch dann nicht, wenn die rechtzeitige
Rüge ohne Verschulden des Bestellers unterblieben ist.
6.) GEWÄHRLEISTUNG
Bei Reparaturarbeiten kann für Glasbruch keine Garantie übernommen
werden.
Bei Pulverbeschichtungsarbeiten bzw. Verzinkungsarbeiten kann es
zu kleineren Unebenheiten, Farbunterschieden sowie Luftblasen kommen,
dafür kann keine Garantie übernommen werden.
Bei Verzinkungen ist es aus technischen Gründen notwendig Löcher
ins Material zu bohren. Es wird darauf geachtet, dass diese Löcher
an Stellen gemacht werden wo sie nicht sichtbar sind, es ist jedoch
nicht immer möglich.
Bei älteren Schließanlagen kann auf vorhandene Schlüssel
und Zylinder keine Sperrgarantie gegeben werden.
Die Gewährleistung
für die von uns getätigten Arbeiten beträgt 2 Jahre,
jeweils gerechnet ab Lieferung bzw. Fertigstellung der Leistung
7.) ZAHLUNG
Bei Zahlungsverzug bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung
auch der Nebengebühren, Zinsen und Mahnkosten unser Eigentum.
Bei Zahlungsverzug werden die jeweils geltenden, gesetzlichen Verzugszinsen
in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 12 % p. a. Alle Lieferungen
und Leistungen sind 14 Tage nach Erhalt/Leistung mit 2% Skonto zu
bezahlen bzw. nach 30 Tagen netto.
Unsere Rechnungen sind unabhängig vom Eingang, innerhalb unserer
Zahlungsfrist ab RECHNUNGSDATUM fällig.
Es werden laufend Teilrechnungen von uns gelegt.
Anders lautende Vereinbarungen sind auf der Rechnung vermerkt. Treten
Gegebenheiten ein, durch die die Kreditwürdigkeit des Bestellers
in Frage gestellt wird, oder kommt dieser mit einer Teilzahlung
länger als 2 Wochen in Rückstand, so wird unsere gesamte
Restforderung zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt laufend Teilrechnungen zu legen.
8.) GÜLTIGKEIT
AGB unserer Kunden bzw. unserer Lieferanten werden grundsätzlich
nur gültig, so sie von uns schriftlich bestätigt anerkannt
werden, in allen anderen Fällen gelten unseren eigenen AGB.
9.) SCHADENERSATZ
Wir leisten Schadenersatz ausschließlich nur wenn uns Vorsatz
nachgewiesen werden kann. Die Schadensersatzsumme ist mit der Höhe
der Werkleistung beschränkt.
10.) AUFRECHNUNGSVERBOT
Für von uns erbrachte und fakturierte Leistungen besteht ein
Aufrechnungsverbot für behauptete oder auch an uns fakturierte
Gegenforderungen
Gerichtsstand ist Wien.
Wir haben jedoch das Recht wahlweise auch am Sitz des Kunden/Lieferanten
zu klagen.
UID-Nr. ATU 15578104
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